Erklärung: Die Antragsteller fordern, dass der gesetzlich vorgeschriebene Energiebericht für das Jahr 2022 vor seiner Veröffentlichung im Ausschuss vorgestellt wird. Dabei sollen Prioritäten für Energiesparmaßnahmen vorgeschlagen werden, damit das Einsparpotenzial bei gemeindeeigenen Gebäuden, Straßenbeleuchtung und Kläranlagen schnell genutzt und finanziell im Haushalt berücksichtigt werden kann.
Antragsteller: GRÜNE.WOL21 (Gruppe WOL21. GRÜNE. MOIN. ERM)
Wann wurde der Antrag gestellt: 10.11.2023 (Eingegangen am 13.11.2023)
Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Mobilität (Gemeinde Westoverledingen, z.H. Herrn Bürgermeister Theo Douwes)
Beschlussvorschlag:
- Den Energiebericht vor seiner Veröffentlichung im Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Mobilität am 5.12.23 umfassend vorzustellen.
- Einen Vorschlag vorzulegen, welche Energiesparmaßnahmen prioritär umgesetzt werden sollten und diese Maßnahmen im Haushalt kostenmäßig einzuplanen.
Begründung:
Vor seiner spätestens für den 31.12.23 gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung sollte der Fachausschuss die Gelegenheit haben, sich intensiv mit dem Energiebericht zu befassen.
Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 NklimG soll der Energiebericht dazu dienen „…durch Offenlegung der Energieverbräuche Möglichkeiten zu deren Senkung und zur Einsparung von Energiekosten zu ermitteln“. Diese Maßnahmen sollten so schnell wie möglich angegangen und bereits im Haushalt 2024 entsprechend berücksichtigt werden.