Erklärung: Die Antragsteller fordern ein nächtliches Mähverbot für Rasenmähroboter in der Gemeinde. Da nachtaktive Tiere wie Igel bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich einrollen, werden sie von den Mährobotern oft schwer verletzt oder getötet. Eine entsprechende Satzung oder Verordnung soll diese Tiere künftig nachts schützen.
Antragsteller: GRÜNE.WOL21
Wann wurde der Antrag gestellt: 20.08.2024 (Eingegangen am 23.08.2024)
Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Mobilität (Gemeinde Westoverledingen, z.H. Herrn Bürgermeister Theo Douwes)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Satzung oder Verordnung zu erarbeiten, mit der der nächtliche Einsatz von Mährobotern untersagt wird.
Begründung:
Die Umweltverbände BUND und NABU beklagen schwere Schnittverletzungen u.a. bei Igeln durch den nächtlichen Einsatz von Mährobotern. Die nachtaktiven Tiere rollen sich bei einer drohenden Gefahr im Vertrauen auf die abschreckende Wirkung ihrer Stacheln zusammen und werden von den Mährobotern schwer verletzt oder getötet. Auch für Amphibien wie Kröten, Eidechsen und Scheichen stellt der nächtliche Einsatz von Mährobotern eine Gefahr dar.
Nach der „Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung“ des Bundes durften Rasenmäher in der Zeit von abends 20.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Nach der Definition der genannten Verordnung ist ein Rasenmäher ein „handgeführtes oder anders sitzend geführtes Gerät“,. Da ein Mähroboter nicht geführt wird sondern selbstständig fährt, gilt die Verordnung und damit das nächtliche Mähverbot für Mähroboter nicht.
Trotz zum Teil anderslautender Versprechen der Hersteller erkennen Mähroboter die Tiere meistens nicht. Nach einer vom NABU auf seiner Homepage zitierten Untersuchung der Universität Aalborg aus dem Jahr 2022 hat keines von 18 getesteten Mähroboter-Modellen keinen auf dem Rasen liegenden, kurz zuvor gestorbenen Igel als Hindernis erkannt – die meisten Geräte haben die Tiere überfahren und verstümmelt.
Das Recht zum Erlass kommunaler Satzungen und Verordnungen zum Schutz von Tieren oder von Natur und Umwelt ist unstrittig vorhanden und wird in anderen Bereichen vielfach von Kommunen angewandt: Etwa in Form einer Baumschutzsatzung zum Schutz von Bäumen oder in Form einer Verordnung zur Kastration von Katzen zur Vermeidung des Leids von „Streunerkatzen“. Daher kann es am Recht zum Erlass einer kommunalen Regelung eines nächtlichen Verbots des Einsatzes von Mährobotern zum Schutz unserer heimischen Tiere keinen Zweifel geben – auch wenn dieses Instrument bisher kaum angewendet wurde.