Titel des Antrags: Nachtragshaushaltsansatz für einen „Fördertopf energetische Sanierung von Immobilien einkommensschwacher Haushalte“

Erklärung: Die Antragsteller fordern, dass in den Nachtragshaushalt 2023 finanzielle Mittel für die energetische Sanierung von Eigenheimen finanziell schwächerer Haushalte eingestellt werden. Durch gezielte Zuschüsse (z. B. für Dämmungsmaßnahmen) sollen Eigentümer motiviert werden, den Energieverbrauch alter Wohngebäude zu senken und so Klimaschutz-Beschlüsse des Gemeinderates konkret umzusetzen.

Antragsteller: GRÜNE.WOL21 (Gruppe WOL21. GRÜNE.MOIN.ERM)

Wann wurde der Antrag gestellt: 17.05.2023

Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Finanz-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusausschuss (Gemeinde Westoverledingen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Theo Douwes)

Beschlussvorschlag:

Für den Nachtragshaushalt 2023 bitten wir folgende Kostenstelle zu berücksichtigen:

Fördertopf energetische Sanierung von Immobilien einkommensschwacher Haushalte“

Die Höhe der Fördersumme ergibt sich aus der Diskussion.

Begründung:

Die energetische Sanierung von Gebäuden bietet riesiges Energieeinsparpotential, gerade auch weil in Westoverledingen der Bestand an Gebäuden älter als Baujahr 1980 hoch ist. Für solche alten Immobilien, die das Bild in unserer Gemeinde prägen, sind Sanierungen wie Dach- und Fassadendämmung eine relativ einfache Möglichkeit, Energie zu sparen. Viele Eigentümer scheuen die Investition, auch wenn sich zügig ein Amortisierungseffekt zeigen wird.

Über ein einfaches System zur Feststellung der Förderberechtigung könnte die Gemeindeverwaltung mit Zuschüssen zu Sanierungs- oder Einsparmaßnahmen die Bereitschaft der Hausbesitzer erhöhen, Eigenheime zu sanieren und so den Strom- und Wärmebedarf deutlich zu senken.

Angelehnt werden könnte eine Förderberechtigung z.B. an die Bezugsberechtigung von Baukindergeld oder ähnliche Einkommensgrenzen.

Gemäß der infolge der Klimaklausur 2022 vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien wird zunächst im Nachtragshaushalt 2023 eine Summe zur Förderung von einkommensschwachen Familien im Gemeindegebiet eingestellt.

Mit der Einstellung dieses Fördertopfes für die energetische Sanierung von Privatimmobilien setzt die Verwaltung die vom Gemeinderat als „kurzfristig umzusetzen“ eingestufte Maßnahme: „Fördermöglichkeiten durch die Gemeinde soziale Staffelung“ um. (siehe Aufgabenbereich: „Kommune als Planungs- und Regulierungsbehörde sowie Öffentlichkeitsarbeit“)