Titel des Antrags: Neuordnung der Straßenausbaubeiträge in Westoverledingen

Erklärung: Die Antragsteller fordern die Gemeindeverwaltung auf, eine Übersicht der Straßenausbaubeiträge und -kosten der letzten 10 Jahre vorzulegen sowie die veraltete Satzung aus dem Jahr 2005 zu überarbeiten. Ziel ist es, neue rechtliche Spielräume zu nutzen und die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger fairer zu gestalten.

Antragsteller: GRÜNE.WOL21 (WOL21. Grüne.Moin.Linke)

Wann wurde der Antrag gestellt: 25.02.2022 (Eingegangen am 16.03.2022)

Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Finanzausschuss (Gemeinde Westoverledingen, z.H. Herrn Bürgermeister Theo Dowes)

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen wie hoch die Straßenausbaubeiträge in den letzten 10 Jahren waren.
  • Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen wie hoch die Straßenausbaukosten in diesem Zeitraum waren.
  • Die Verwaltung wird gebeten die Straßenausbaubeitragssatzung zu überarbeiten.

Begründung:

In § 6 NKAG vom 20.April 2017 heißt es: „Die Kommunen können zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben,…“. Es heißt können nicht müssen. 2019 wurde das Kommunalabgabengesetz erneut geändert und bietet mehrere Möglichkeiten der Flexibilisierung von Beiträgen an. Unsere Satzung aus dem Jahre 2005 berücksichtigt diese neuen Möglichkeiten naturgemäß noch nicht. Mit der anstehenden Neugestaltung der Grundsteuer bis 2024 gibt es u.U. die Möglichkeit die Straßenausbaubeiträge auf mehr Schultern zu legen und somit den Gemeindehaushalt nicht zu gefährden.