Erklärung: Die Antragsteller fordern, dass auf der Fahrbahn der Schulstraße Piktogramme mit einem Fahrrad-Sinnbild aufgebracht werden. Damit soll visualisiert werden, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen dürfen, was die gegenseitige Rücksichtnahme stärkt und Jugendliche auf Rädern oder E-Scootern dazu bewegt, nicht mehr den Gehweg zu nutzen.
Antragsteller: GRÜNE.WOL21 (Fraktion Grüne. WOL 21)
Wann wurde der Antrag gestellt: 27.08.2025
Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Mobilität (Gemeinde Westoverledingen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Theo Douwes und Herrn Tautrich)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Fahrbahn der „Schulstraße“ zwischen „Grüne Straße“ und „Krummspät“ außerhalb der Tempo 30 Zone flächendeckend Piktogramme mit Sinnbild Radverkehr aufzubringen.
Begründung:
Die bis jetzt von der Gemeinde erfreulicherweise angebrachten Piktogramme sind nicht konform mit dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 12.03.25, da sie in einer Tempo-30-Zone angebracht sind.
Darüber hinaus entfalten sie nicht die gewünschte lenkende Wirkung, da sie erst mehr als 100 m hinter der Kreuzung auf der Fahrbahnseite angebracht sind. Insbesondere von Seiten der „Grünen Straße“ sieht man die Piktogramme wenn überhaupt – fahrradfahrend erst, wenn man bereits auf dem neben der linken Fahrbahnseite befindlichen Bürgersteig unterwegs ist.
Piktogramme sollen das erlaubte Radfahren auf der Fahrbahn visuell unterstützen und somit die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden verstärken. Dies könnte insbesondere die Zahl der Rad – und E-Scooterfahrenden Jugendlichen oberhalb des Grundschulalters auf dem Gehweg reduzieren. Die Beschilderung: Fahrrad erlaubt am Gehweg wäre folgerichtig zu entfernen.
Eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Umsetzung ist empfehlenswert.
Dies wäre eine erste Maßnahme auf dem Weg zu weiteren möglichen Projekten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler.
Ergebnis:
Die Verwaltung wird über den Landkreis Leer die Voraussetzungen für die Aufbringung weiterer
Piktogramme bzw. einer Piktogrammkette auf der Schulstraße prüfen lassen und, sofern zulässig,
die Aufbringung umsetzen.Beschluss: einstimmig – abweichender Beschluss –