Erklärung: Die Antragsteller fordern, dass auf allen Gemeinde- und Kreisstraßen in Westoverledingen, auf denen bisher 100km/h gefahren werden darf, das Tempo Schritt für Schritt auf 70km/h beschränkt wird. Ziel ist es, die Unfallgefahren zu senken sowie Lärm, Feinstaub und CO2-Emissionen zu reduzieren.
Antragsteller: GRÜNE.WOL21 (Fraktion GRÜNE.WOL21, Gruppe SPD/MOIN/ERM und Gruppe CDU/ERM)
Wann wurde der Antrag gestellt: 20.01.2026
Für welchen Ausschuss oder Für welche Institution: Ausschuss für Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Mobilität (Gemeinde Westoverledingen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Theo Douwes und Herrn Tautrich)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Gemeindegebiet sukzessive auf allen Gemeinde- und Kreisstraßen, auf denen keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h einzuführen bzw. bei der Kreisbehörde zu erwirken. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Straßenabschnitte gelegt werden, die zwischen 2 Ortsschildern gelegen sind und auf denen zurzeit 100km/h gefahren werden darf.
Begründung:
Ein allen bekanntes Paradebeispiel ist die Domänenstaße, nach dem Ausbau in der Bevölkerung auch „Autobahn Völlenerkönigsfehn – Rhauderfehn“ genannt. Die nach der neuerlichen Begehung mit Einwohnerinnen, Vertreterinnen aus Politik und Verwaltung sowie der Verkehrs-Behörde durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat ergeben, dass ein hoher Anteil der Auto-Fahrenden mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist. Unverständlicherweise hat der LK daraufhin lediglich die rechts vor links – Regelung an 2 Kreuzungen aufgehoben, wodurch jetzt der Raserei noch weniger Grenzen gesetzt werden. Auf dem Gemeindegebiet gibt es zahlreiche solcher Bereiche, die aufgelistet werden sollten, um eine einheitliche Regelung mit Tempo 70 einzuführen.
Eine solche Regelung hat nur Vorteile: neben einer deutlichen Reduzierung von Unfällen und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden und Wildtiere und nicht zuletzt für die Autofahrer*innen selbst, werden Lärm, Feinstaub, Stickoxide und CO2 reduziert, was allen Menschen in der Gemeinde zu Gute kommt.
Ergebnis:
Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Gemeindegebiet sukzessive auf allen Gemeinde und Kreisstraßen, auf denen keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h einzuführen bzw. bei der Kreisbehörde zu erwirken. Ein
besonderes Augenmerk sollte auf Straßenabschnitte gelegt werden, die zwischen 2 Ortsschildern
gelegen sind und auf denen zurzeit 100 km/h gefahren werden darf.
Beschluss: einstimmig